Vereinsmitglied werden

Vereinsmitglied kann werden, wer das 9. Lebensjahr vollendet hat und Ziele und Satzung des Vereins anerkennt. Minderjährige bedürfen der Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, besitzen das aktive Wahlrecht bei der Hauptversammlung.

Einfach den Mitgliedsantrag ausfüllen und an einen Vertreter des Hauptausschusses schicken, es sind sowohl Einzelmitgliedschaften als auch eine Familienmitgliedschaft möglich.